• Der Fernmeldeanschluss an der alten Adresse ist zu kündigen bzw. auf die nächste Wohnungsnutzerin/den nächsten
Wohnungsnutzer zu übertragen.
• Wenn die Nachmieterin/der Nachmieter den Telefonanschluss übernimmt, ist keine Kündigung notwendig.
In diesem Fall muss ein Formular ("Antrag auf Übertragung von Leistungen der PTA im Bereich
des Fernmeldewesens") ausgefüllt und beim Postamt abgegeben werden.
• Kündigungskarten sind in jedem Postamt erhältlich. Diese Kündigungskarte ist auszufüllen und am Schalter
abzugeben.
• Ein Telefongerät, das von der Post zur Verfügung gestellt wurde, ist beim Postamt abzugeben. Das Abschalten des
Telefonanschlusses erfolgt innerhalb von fünf oder sechs Tagen.
• Für die neue Adresse ist eine Neuanmeldung eines Fernmeldeanschlusses zu beantragen
(Formular: "Bestellung von Telefonanschlüssen"). Wer die alte Nummer beibehalten möchte, muss auf dem
Formular zur Bestellung von Telefonanschlüssen das entsprechende Feld ankreuzen. Jedoch kann die Nummer nur in
Ausnahmefällen beibehalten werden. Ausschlaggebend sind technische Faktoren, wie die Nähe der neuen Adresse
zur alten. Ein neuer Telefonanschluss wird innerhalb von sechs Tagen eingerichtet.
Gebühren:
EUR 156,97 ohne Gerät
Wer nicht im Telefonbuch eingetragen sein möchte, muss die entsprechende Stelle auf dem Formular "Bestellung von Telefonanschlüssen" ankreuzen.
TIPP:
Alle oben erwähnten Formulare sind in jedem Postamt bzw. online erhältlich oder werden auf Anfrage zugesandt. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Post und Telekom Austria AG unter der Servicenummer 0800 100 100 (österreichweit gebührenfrei).
TIPP:
Bei privaten Telefonanbietern geben Sie bitte die neue Rechnungsadresse bekannt. Meist genügt ein formloses Schreiben oder Fax mit Ihrer neuen Adresse und Ihrer Kundennummer.
Wenn Sie Ihre alte Telefonnummer nicht behalten wollen, Sie also durch den Umzug eine neue Nummer zugeteilt bekommen, informieren Sie bitte Ihren privaten Telefonanbieter auch darüber.
Der Nachsendeauftrag
ist ein innovatives Service für den Postkunden.
Die Beauftragung eines Nachsendeauftrages oder eines Postfaches ist empfehlenswert. In jedem Postamt sind hierfür Formulare erhältlich, die ausgefüllt am entsprechenden Schalter abgegeben werden können.
Gebühren:
Inland:
• für Konsumentinnen/Konsumenten: EUR 6,10 pro Quartal
• für Geschäftskundinnen/Geschäftskunden: EUR 8,14 pro Quartal
• für Urlaubsnachsendeauftrag: EUR 4,07 für maximal ein Monat
Ausland:
• für Konsumentinnen/Konsumenten: EUR 8,14 pro Quartal
• für Geschäftskundinnen/Geschäftskunden: EUR 12,21 pro Quartal
• für Urlaubsnachsendeauftrag: EUR 6,10 für maximal ein Monat








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