Spedition AVISO Graz

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Fernwärme

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Vor dem Auszug aus der alten Wohnung ist eine schriftliche Aufkündigung der Heizkostenverrechnung zu beantragen und gleichzeitig die neue Wohnadresse zwecks Rechnungszustellung bekannt zu geben. Die schriftliche Aufkündigung muss vor dem Mietvertragsende erfolgen. Bei Gemeindewohnungen wird bei der entsprechenden Ablesefirma - das ist jene Firma, die auch nach jeder Heizsaison den Zählerstand abliest - ein Ablesetermin angefordert, bei Miet-, Eigentums- oder Genossenschaftswohnungen ist der Ablesetermin bei der Fernwärme zu beantragen.
 

Hinweis:
Wenn Sie in Wien wohnen, erhalten Sie weitere Infomationen bei der Fernwärme Wien.





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