Eine Adressänderung im Führerschein (amtliche Bezeichnung: Lenkberechtigung) ist seit dem neuen Führerscheingesetz (November 1997) binnen sechs Wochen bei der zuständigen Führerscheinbehörde anzuzeigen, wenn der Hauptwohnsitz in den Bereich einer anderen Behörde verlegt wird.
Dies gilt auch für alte Führerscheine.
zuständige Behörde:
die Bundespolizeidirektion (in Wien beim Verkehrsamt) bzw.
die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft des Hauptwohnsitzes)
Es genügt eine formlose schriftliche Anzeige (mit einer Kopie des Meldezettels). Gebühren: es fallen keine Gebühren an