Zunächst ist ein Termin mit einer Außendienstbeamtin/einem Außendienstbeamten der Verrechnungsgruppe des Energieversorgers zu vereinbaren, die/der die Ablesung in der alten Wohnung vornimmt. Auch der Termin zur Einschaltung in der neuen Wohnung ist mit dieser Verrechnungsgruppe festzulegen.
Achtung:
Mieterin/Mieter muss persönlich anwesend sein, Meldezettel oder Mietvertrag muss vorgewiesen werden!
Sollte kein Zähler vorhanden sein, ist von der Elektrikerin/dem Elektriker bzw. von einer Installateurin/einem Installateur für Gas ein Befund zu erstellen, der beim Energieversorger eingereicht wird.








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