Spedition AVISO Graz

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Hundeanmeldung

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Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde von ihren Besitzern bei der zuständigen Behörde angemeldet werden bzw. im Falle eines Wohnortwechsels in einen anderen Zuständigkeitsbereich umgemeldet werden.

Zuständige Stelle:

In Städten mit Bundespolizei: Magistrat bzw. in Wien die Stadtkasse

In Städten ohne Bundespolizei: Gemeindeamt






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