Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde von ihren Besitzern bei der zuständigen Behörde angemeldet werden bzw. im Falle eines Wohnortwechsels in einen anderen Zuständigkeitsbereich umgemeldet werden.
Zuständige Stelle:
In Städten mit Bundespolizei: Magistrat bzw. in Wien die Stadtkasse
In Städten ohne Bundespolizei: Gemeindeamt








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