Frist:
innerhalb von drei Tagen
zuständige Behörde:
• in den Bundesländern: der Meldeservice der Gemeindeämter
• in Wien: der Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter
mitzubringende Dokumente:
• Lichtbildausweis, aus dem die Staatsbürgerschaft hervorgeht
• Geburtsurkunde
• Meldezettel erhältlich:
Der neue Meldezettel
Der Meldezettel hat als Dokument ausgedient. Nur die Bezeichnung „Meldezettel“ bleibt für das Antragsformular erhalten. Die eingetragenen Daten (Name, Geburtsort usw.) werden dann im Meldeservice in das Zentralmelderegister (ZMR) eingegeben. Die ordnungsgemäße Anmeldung wird umgehend mit einem Ausdruck aus dem ZMR bestätigt.
+ als Meldezettel-Formular zum Download (siehe Link weiter unten)
• Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein
Reisedokument (z.B. Reisepass)
Hinweis:
Der Meldezettel muss bei Hauptmietwohnungen von der Hausverwaltung, bei Untermietwohnungen von der Hauptmieterin/dem Hauptmieter und bei Eigentumswohnungen oder Häusern von der Eigentümerin/dem Eigentümer unterschrieben sein. Innerhalb Wiens kann die Abmeldung von der bisherigen Unterkunft oder eine Ummeldung des Hauptwohnsitzes zum weiteren Wohnsitz zusammen mit der Anmeldung erledigt werden. In den Bundesländern muss die Ummeldung am jeweils zuständigen Gemeindeamt durchgeführt werden.
Die An-, Ab- oder Ummeldung kann:
• persönlich,
• duch eine Vertrauensperson (mit den Originaldokumenten der/des Meldepflichtigen oder beglaubigten Abschriften
dieser Dokumente)
• oder postalisch erfolgen.
Anmeldungen per FAX oder e-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich.
Hinweis:
Durch die Einführung des neuen Meldezettels werden alte Meldungen nicht ungültig, eine Neuanmeldung ist nicht notwendig.








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