Die An- und Ummeldung von Radio und Fernseher ist wichtig und sollte so rasch wie möglich nach dem Umzug erfolgen.
Wir haben für Sie die notwendigen Schritte im folgenden zusammengestellt:
Formulare zur An- bzw. Änderungsmeldung Ihres Radio- und/oder Fernsehgerätes erhalten Sie gleich HIER sowie
- .) in allen speziell gekennzeichneten Trafiken
- .) in allen Volksbankfilialen
- .) in den Filialen der Oberösterreichischen Landesbank - Hypobank
- .) in Ihrem Postamt
- .) unter www.orf-gis.at
Eine Äderungsmeldung (Namens - bzw. Standortänderung sowie Änderung der Zahlungsmodalitäten) kann auch telefonisch unter der Servicenummer 0810 00 10 80 (Mo. bis Fr. von 8-21 Uhr, Sa. von 9-17 Uhr; österreichweit zum Ortstarif) durchgeführt werden.
Allgemeine Informationen zum Gebühren-Info-Service:
Achtung:
Die Entrichtung von Kabel-, Satelliten-, Pay-TV-, AKM- oder sonstiger Gebühren ersetzt NICHT die Rundfunkgebühren.
Kabelfernsehen:
Achten Sie auf rechtzeitige Kündigung bei Ihrer Kabelgesellschaft. Meist genügt es, schriftlich bei der Kabelgesellschaft die "Mitnahme des Anschlusses" zu beantragen. Wenn in der neuen Wohnung kein Anschluss vorhanden ist, muss der Vertrag gekündigt werden.








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