Frist:
vier Wochen
Um die Adressänderung bekannt zu geben, genügt eine schriftliche Mitteilung an die zuständige Abteilung "Administrationsbüro" der Bundespolizeidirektion in Städten mit Bundespolizei bzw. an die Bezirkshauptmannschaft.
In dem Schreiben sind die Nummer der Urkunde/des Ausweises und die Anschrift der Behörde, welche sie ausgestellt hat, sowie die alten und die neuen Personaldaten anzuführen. Das Schreiben ist mit der Unterschrift zu versehen.








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