Wehrpflichtige können eine Adressänderung der zuständigen Ergänzungsabteilung des Militärkommandos, wo die/der Wehrpflichtige ihren/seinen neuen ordentlichen Wohnsitz hat, bekannt geben.
Dies ist allerdings nicht unbedingt notwendig, da eine Durchschrift des Meldezettels automatisch an die Militärbehörde weitergeleitet wird.
Bei Zivildienern verhält es sich ähnlich: Auch hier bekommt die Zivildienststelle im Bundesministerium für Inneres im Regelfall eine Durchschrift des Meldezettels übermittelt.
Hinweis:
Die Zivildienststelle empfiehlt jedoch, sicherheitshalber eine Kopie des Meldezettels formlos an das Bundesministerium für Inneres, Gruppe IV/ZD zu übermitteln.








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